Immer mehr Kunden von Online Casinos und Online Buchmachern reichen Klage gegen die Anbieter ein und fordern das verlorene Geld zurück. Nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) war das Anbieten von Online Casino Spielen im Internet grundsätzlich verboten, während Online Sportwetten lizenzpflichtig waren. Kein Casino konnte damit vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 eine gültige Lizenz besitzen. Für Sportwetten haben die Anbieter erst ab Oktober 2020 Lizenzen erhalten.
Viele Menschen halten sich mit einem Vorgehen oft noch zurück, auch weil der Ablauf und die Details der Rückforderung vielen unbekannt sind. Wie läuft also so ein Vorgehen ab? Muss man wirklich gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen oder erreicht man auch auf außergerichtlichem Weg etwas? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Welchen Aufwand hat man als Kunde und vor allem: wie lange dauert es, bis man am Ende sein Geld bekommt?
Zu den genauen rechtlichen Details und strittigen Punkten von Online Casino und Sportwetten Klagen informieren wir Sie in unserem Artikel zu juristischen Hintergründen. Hier erfahren Sie mehr zu den Hintergründen des Vorgehens.
Es gehört zum guten Ton im Zivilprozess, dass man vor Klageeinreichung der Gegenseite die Gelegenheit gibt die Sache außergerichtlich zu regeln. Entsprechend hat auch unsere Kanzlei in den Anfangsmonaten 2021 die Anbieter angeschrieben und einen solchen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Dies war in 95% der Fälle erfolglos, nur sehr vereinzelt sind die Betreiber darauf eingegangen. Seit nunmehr 2,5 Jahren ist das außergerichtliche Schreiben in allen Fällen erfolglos.
Uns berichten auch immer wieder Mandanten, dass sie die Betreiber selbst angeschrieben und auch auf diesem Wege nichts erreicht haben. Für eine erfolgreiche Rückforderung ist also ein Vorgehen mit Anwalt und die Einreichung einer Klage unbedingt erforderlich.
Ohne Anwalt und Klage wird es nicht möglich sein, eine Rückerstattung zu erhalten. Das gilt auch im Anbetracht der jüngsten BGH Rechtsprechung. Auch Marketingdienstleister, welche teilweise als Verbrauchervereine auftreten, beauftragen letztlich einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche. Diese veranschlagen auch teilweise eine höhere Beteiligungsquote, wenn das außergerichtliche Schreiben erfolglos bleiben sollte - was ja bekanntlich immer der Fall ist. Auch beim Verkauf des Anspruchs umgeht man wohl nicht den Gang vor Gericht. Man muss in diesen Fällen dann oftmals noch in "eigener" Sache als Zeuge aussagen - und dem Unternehmen dabei behilflich sein, mehr als 90% der Forderung einzustreichen.
Die Betreiber lassen sich natürlich nicht gerne verklagen und wollen den Kunden die Rückforderung maximal erschweren. Daher ist die Schwelle der Klage bewusst so konstruiert und die Betreiber ohne eingereichte Klage auch nicht gesprächsbereit. Viele Menschen hatten oft nie mit einem Rechtsanwalt oder einem Gericht zu tun und haben daher oft ein mulmiges Gefühl, wenn etwas über den Rechtsweg läuft. Allerdings gibt es ohne diesen "offiziellen" Weg keine Chance auf Rückerstattung.
Das Wesen und der Ablauf der Klage haben dabei nicht das Geringste mit dem Bild zu tun, welches manche Leute vielleicht aus US-amerikanischen Anwaltsserien im Kopf haben. Vor Gericht wird man nicht mit unangenehmen Fragen "gegrillt", da ist kein Staatsanwalt, der einen in die Pfanne hauen will und auch eine potentielle strafrechtliche Vergangenheit spielt keinerlei Rolle: bei einer Rückforderung handelt es sich nämlich um ein Zivilverfahren und nicht um ein Strafverfahren.
In einem Strafverfahren wird man von der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat angeklagt und muss sich vor Gericht dieser Anklage stellen. In einem Zivilverfahren fordert eine private Partei, z.B. ein Verbraucher, etwas von einer anderen privaten Partei, also z.B. einem Unternehmen oder einem anderen Verbraucher. Während es im Strafverfahren um die Schuld, bzw. Strafbarkeit geht, geht es im Zivilprozess in der Regel (nur) ums Geld.
Ein Zivilverfahren ist meistens eine Sache zwischen drei Parteien: dem Kläger, der Beklagten und dem Gericht. Da ist kein Staatsanwalt, der einen wegen etwas beschuldigt. Der Großteil des Zivilverfahrens findet schriftlich statt, gerade in der Anfangszeit wechseln die Anwälte der jeweiligen Seiten teilweise zahlreiche Schriftsätze. Wenn das schriftliche Verfahren beendet ist, terminiert das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, um beide Parteien anzuhören. Nach der mündlichen Verhandlung spricht das Gericht ein Urteil, vorausgesetzt die Parteien haben sich bis dahin nicht auf einen Vergleich geeinigt.
Es besteht nicht die Gefahr, dass am Ende eines Zivilverfahrens etwas im "Führungszeugnis" auftaucht.
Eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild kennt das deutsche Rechtssystem nicht. Dabei würde die Bündelung vieler gleichgelagerter Fälle natürlich Sinn machen: so würden die Gerichte entlastet und damit die Qualität der Rechtsprechung erhöht werden. Außerdem hätte eine Sammelklage eine hohe Abschreckungswirkung und würde Unternehmen besser zu rechtstreuem Verhalten erziehen. Vorstöße, das deutsche Zivilprozessrecht dahingehend zu reformieren, sind bislang immer an Unternehmensinteressen gescheitert. Daher muss jedes Verfahren einzeln geführt werden, eine Sammelklage wird es bei Online Casino und Sportwetten Klagen also nicht geben. Ebenso lassen sich Ansprüche gegen verschiedene Betreiber nicht zusammenfassen.
Die Erstberatung, Auswertung der Transaktionsübersichten, etc. durch uns ist für Sie völlig kostenlos. Ist eine Klage in Ihrem Fall aussichtsreich und entscheiden Sie sich für ein Vorgehen, kommen grundsätzlich zwei Wege der Finanzierung in Betracht:
Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein sogenannter Prozessfinanzierer, mit welchem wir zusammenarbeiten, die gesamte Finanzierung des Verfahrens. Das heißt, der Finanzierer bezahlt unser Honorar, die Gerichtskosten und, wenn die Klage doch scheitern sollte, auch die Kosten der Gegenseite. Das heißt, Sie haben bei einem Vorgehen keinerlei Kosten. Selbst dann, wenn wider Erwarten alles schief gehen sollte, haben Sie dabei keinen Cent verloren. Dann bleibt nämlich der Finanzierer auf den Kosten sitzen. Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann ist, dass Sie am Ende auf dem gleichen Stand bleiben wie jetzt.
Natürlich machen die Finanzierer das, um Geld zu verdienen. Entsprechend müssten Sie im Erfolgsfall, also nur dann, wenn Sie tatsächlich Geld erhalten, 38% an den Finanzierer abgeben (bei Verlusten über 10.000€). Bei Verlusten unter 10.000€ sind es 40%. Dieser Prozentsatz ist zwar nicht wenig, aber durchaus branchenüblich und auch nicht verhandelbar - selbst bei hohen 6- oder gar 7-stelligen Verlusten. Dafür sind in dem Finanzierer-Anteil alle Kosten enthalten und Sie tragen keinerlei Risiko - selbst wenn Sie am Ende nichts bekommen.
Der Anteil des Finanzierers bezieht sich nur auf dasjenige Geld, welches Sie tatsächlich zurückbekommen (und nicht das, was anfangs eingeklagt wurde).
Natürlich bieten wir Mandanten auch eine Selbstzahlung an. Hier berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Pauschal lassen sich die Kosten also nicht nennen. Wenn uns aber der exakte Verlust vorliegt, können wir Ihnen auch die exakten Kosten mitteilen.
Wenn doch ein Finanzierer solche Verfahren finanziert, um damit Geld zu verdienen, dann kann man das doch auch aus eigenen Mitteln stemmen, oder? Auch wenn die Aussichten für Rückforderungen sehr gut sind, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie dann auch ein Risiko tragen. Und ein Risiko besteht bei jedem Gang vor Gericht, egal wie gut die Klageaussichten sind - hierzu äußern wir uns auch in unserem Artikel zu den Risiken. Wegen der Unvorhersehbarkeit der Online Casino & Sportwetten Klagen raten wir Mandanten derzeit eher zu einem Vorgehen mit Prozessfinanzierer.
Für uns als Kanzlei spielt es keine Rolle, ob Sie das Verfahren selber oder mit Prozessfinanzierer finanzieren - wir verdienen in beiden Fällen exakt das Gleiche. Entsprechend haben wir keinerlei finanzielles Interesse an der einen oder anderen Lösung. Wir wollen aber vermeiden, dass Sie eine Entscheidung treffen, welche Sie später eventuell bereuen könnten - und dass Sie aus irgendwelchen Gründen, welche derzeit vielleicht noch nicht absehbar sind, letztlich doch keine Rückerstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben.
Rechtsschutzversicherer haben Forderungen aus Glücksspiel in ihren AGB grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechend wird Ihre Rechtsschutz die Kosten des Verfahrens nicht übernehmen. Das können wir Ihnen auch vor dem Hintergrund sagen, dass wir bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen schon Deckungsanfragen für die Online Casino und Sportwetten Klagen gestellt haben - und damit in jedem Fall erfolglos waren.
Ein Vergleich ist zu allen Zeitpunkten einer Klage möglich. Also selbst dann, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, das Urteil aber noch nicht verkündet wurde, können Vergleiche geschlossen und Klagen zurückgenommen werden.
In zahlreichen Fällen vergleichen sich die Casinos und Wettanbieter- allerdings erst nach Einreichung der Klage. Hierdurch können die Betreiber einerseits Geld sparen, andererseits negative Pressemitteilungen vermeiden. Das Verhalten der unterschiedlichen Anbieter ist bei Vergleichen ist allerdings sehr unterschiedlich und auch teilweise beim einzelnen Anbieter uneinheitlich. Das heißt, dass man in einem Fall ein schnelles (6-9 Monate) Vergleichsangebot bekommt, während man in einem exakt gleich gelagerten Fall fast über die volle Distanz von 10-12 Monaten oder sogar darüber hinaus gehen muss.
Auch in dieser Hinsicht wollen es die Casino Betreiber den Klägern nicht zu einfach machen: durch hartes Verhandeln, eine lange Verfahrensdauer und das immer über den Verfahren schwebende Problem der Vollstreckung, sollen die Vergleichsquoten weiter gesenkt werden. Angaben zu Details - also zu Vergleichshöhen der jeweiligen Casinos - dürfen wir aufgrund von Verschwiegenheitspflichten nicht machen. Was jeweils rauszuholen ist hängt auch stark davon ab, wie weit man beim jeweiligen Casino beim Thema Vollstreckung ist - entsprechend kann man bei einem Anbieter härter verhandeln, bei einem anderen aber lieber rausholen was geht.
In einer Pressemitteilung vom 4. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mitgeteilt, dass eine Sportwetten Klage zurückgenommen wurde, weil die Parteien "übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt haben". Durch diese Mitteilung ist also erstmals öffentlich bekannt geworden, dass sich die Wettanbieter vergleichen.
Ab Einreichung der Klage muss man mit einer Verfahrensdauer von ca. 12 Monaten rechnen - schnell wird es also nicht gehen und es ist Geduld gefragt. Jedes Verfahren ist, auch wenn es sich um tausende gleichgelagerte Fälle handelt, individuell und entsprechend können auch immer Besonderheiten auftreten.
Der konkrete Ablauf ist wie folgt:
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung beraten wir Sie umfassend zu Ihrem individuellen Fall und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir werden Ihnen transparent und ehrlich sagen, was wirklich möglich ist und was nicht.
Im ersten Schritt müssen Sie die Datenauskunft beim Casino oder Wettanbieter per Mail anfordern. Bankauszüge reichen nicht aus. Hierfür stellen wir eine Textvorlage und die E-Mail Adresse des Casinos zur Verfügung. Die Casinos sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, diese Daten zur Verfügung stellen und kommen dieser Pflicht in aller Regel auch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen auch nach. Immer häufiger kommt es auch vor, dass die Anbieter die Daten mit scheinheiligen Argumenten nicht zur Verfügung stellen. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Beschwerde bei der GGL und dem zuständigen Datenschutzbeauftragten einreichen. Hierzu nehmen wir auch in einem YouTube Video Stellung.
Nach Erhalt der Datenauskunft wird diese zunächst von uns ausgewertet und der einklagbare Verlust errechnet. Wir werden nur dann zur Klage raten, wenn diese auch wirklich aussichtsreich ist und die Chancen erfahrungsgemäß auch gut stehen, dass Sie am Ende wirklich Ihr Geld bekommen. Dank unserer Erfahrung aus über 1.000 Verfahren und einer 100% Erfolgsquote vor Gericht wissen wir sehr gut was möglich ist und was nicht. Eventuell kann es also sein, dass Abwarten das Ratsamste ist. Auf Grundlage unserer Beratung entscheiden Sie, ob Sie ein Verfahren selbst oder mit einem Prozessfinanzierer finanzieren möchten. Bei der Selbstzahlung können wir die Klage in der Regel innerhalb weniger Tage einreichen. Die Prüfung und Freigabe durch den Prozessfinanzierer beansprucht in der Regel nie mehr als 2 Wochen.
Nachdem wir den Klageentwurf fertiggestellt haben, erhalten Sie diesen zur Durchsicht und Freigabe. Es handelt sich schließlich um Ihr Verfahren und wir werden keinerlei Schritte unternehmen, wenn Sie nicht Ihr explizites Einverständnis geben.
Nach Freigabe wird die Klage am Landgericht an Ihrem Wohnort eingereicht. Nach Einreichung der Klage wird diese vom Gericht an den Anbieter zugestellt. Wegen der Auslandszustellung (Malta oder Gibraltar) kann sich die Zustellung über mehrere Monate ziehen und in dieser Zeit passiert in dem Verfahren nichts. Standardmäßig beantragen dann die Anwälte der Gegenseite noch eine Fristverlängerung, welcher in aller Regel auch stattgegeben wird. Anschließend tauschen wir und die gegnerischen Anwälte noch einige Schriftsätze und wenn das schriftliche Verfahren beendet ist, terminiert das Gericht einen Termin für eine mündliche Gerichtsverhandlung, meistens mehrere Monate im Voraus. Wir halten Sie natürlich über alles wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Eine Klage wird entweder durch Vergleich oder durch Urteil beendet. Im Erfolgsfall muss man in wenigen Einzelfällen davon ausgehen, dass das Casino Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, das Verfahren also in die nächste Instanz geht. Im Anbetracht der sehr eindeutigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, ist dieses Verfahren selten von Erfolg gekrönt. Die Einlegung der Berufung verfolgt daher häufig das Ziel die Kläger und vor allem die Prozessfinanzierer mürbe zu machen. Es kann also auch länger dauern.
Das hängt davon ab, ob das Gericht das persönliche Erscheinen anordnet oder nicht. Dies ist meistens der Fall, allerdings auch nicht immer. Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wird, muss man auch anwesend sein. Immer häufiger gestatten Gerichte auch die Teilnahme per Video. Der Termin dauert in aller Regel nicht länger als 30 Minuten.
Man kann sich die mündliche Verhandlung bestenfalls wie ein Gespräch mit dem Gericht vorstellen. Man bekommt vom Gericht dabei verschiedene Fragen gestellt, wie z.B. ob man wusste, dass Glücksspiel im Internet illegal ist, bzw. war, wann und wie man davon erfahren hat, wo man sich beim Spielen hauptsächlich aufgehalten hat, etc. Sie werden vor dem Termin natürlich ausführlich von uns vorbereitet und auch von einem Anwalt begleitet.
Auch im Zivilprozess gilt übrigens die Wahrheitspflicht und Richter haben oft ein gutes Gespür für auswendig gelernte Aussagen. Am besten ist es immer, wenn Mandanten frei aus ihrer Erinnerung heraus erzählen. Auf die Fragen der gegnerischen Anwälte müssen Sie nicht antworten und hiervon raten wir auch ab. Circa 4 Wochen nach der mündlichen Verhandlung spricht das Gericht das Urteil - sofern das Verfahren vorher nicht verglichen wird.
In Deutschland sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich, d.h. jeder könnte den Gerichtssaal betreten und sich die Verhandlung anschauen. In der Regel sind bei Massenschadensfällen in den Gerichtssälen aber keine oder nur sehr wenige Zuschauer. Die Namen der Parteien sind dabei höchstens auf dem Sitzungsaushang, aber keinesfalls in online abrufbaren Quellen verfügbar. Details zum Verfahren sind also nicht öffentlich zugänglich, d.h. über eine Internet-Recherche wird niemand herausfinden können, ob jemand jemand anderen verklagt hat. Grundsätzlich läuft der gesamte Schriftverkehr über uns, es kann aber vereinzelt vorkommen, dass man 1 bis max. 2 Schreiben vom Gericht erhält.
Die genaue Dauer des Verfahrens hängt von der Auslastung des Gerichts und der Vergleichsbereitschaft des Betreibers ab. Realistisch muss man aber damit rechnen, dass das Geld nach erfolgreicher Klage nach 10-14 Monaten auf dem Konto ist. Nach Einreichung der Klage liegt die Geschwindigkeit des Verfahrens nicht mehr in unserer Hand. Auch ist es denkbar, dass der Anbieter gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einlegt und sich die Verfahrensdauer dadurch sogar verdoppelt.
Ab Klageeinreichung wird der eingeklagte Verlust mit ca. 5% pro Jahr verzinst (eine Verzinsung ab den jeweils getätigten Transaktionen ist vor Gericht bislang immer gescheitert). So kann eine längere Verfahrensdauer dazu führen, dass man letztlich mehr als nur die reine Rückerstattung bekommt.
Der größte Aufwand für den Kläger ist das Beschaffen der Datenauskunft. Anschließend ist das Vorgehen mit keinerlei Aufwand verbunden. Unsere Kanzlei übernimmt alle weiteren Verfahrensschritte und die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite.
ts