Der Diesel-Skandal ist noch lange nicht vorbei: nach Volkswagen steht mit Daimler nämlich der nächste deutsche Automobilkonzern im Verdacht, die Motorsteuerungssoftware in hunderttausenden Fahrzeugen illegal manipuliert und sich die Typgenehmigung für die Fahrzeuge erschlichen zu haben - obwohl diese nachweislich ein Vielfaches der gesetzlich zulässigen Menge an Abgasen ausstoßen. Zehntausende getäuschte Kunden haben deswegen bereits Schadensersatz-Klage gegen Daimler erhoben und täglich werden es mehr.
Der Diesel-Skandal wird nach wie vor hauptsächlich mit Volkswagen assoziiert. Im Jahr 2015 ist VW nämlich als erster Autobauer der illegalenAbgasmanipulation überführt worden – und hat damit den größten Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte ausgelöst.
Was ist passiert? VW hat die Motorsteuerungssoftware in seinen Diesel-Fahrzeugen über Jahre hinweg derart manipuliert, dass diese lediglich auf dem Prüfstand im Labor den gesetzlichen Abgaswerten entsprachen – während sie auf der Straße ein Vielfaches der zulässigen Menge an Abgasen und vor allem giftigen Stickoxiden ausstießen. Das Auto war mit anderen Worten eine Mogelpackung – auf ihm stand Euro 5 drauf, in Wahrheit war aber Euro 0 drin. Diese Manipulationen waren auch kein unglücklicher Unfall, ein dummes Versehen oder die Tat eines Einzelnen, sondern man hat die Autos bewusst und willentlich so konstruiert, um Kosten zu sparen und Profite zu erhöhen. In der Folge brach eine regelrechte Flut an Klagen über VW ein, zahlreiche Manager mussten sich in Strafverfahren gegen den Vorwurf des Betrugs zur Wehr setzen – manche von ihnen mussten für viele Jahre ins Gefängnis – und in vielen tausenden Zivilklagen erstritten betrogene Kunden Schadensersatz, der sich letztlich auf mehrere Milliarden Euro summierte.
Nach und nach sind dann immer mehr Hersteller der illegalen Abgasmanipulation überführt worden und so hat das Kraftfahrt-Bundesamt eben auch in Mercedes-Benz Fahrzeugen solche unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt – und entsprechende Rückrufe und Nachrüstungen angeordnet. Diese Rückruf-Welle begann bereits im Jahr 2018 und dauert bis heute an, auch deshalb, weil in immer neuen Modellen illegale Abschalteinrichtungen festgestellt werden. Insgesamt, so wird vermutet, sollen allein in Deutschlandmehr als eine halbe Million Fahrzeuge betroffen sein.
Im Detail war der Vorwurf und die Vorgehensweise bei den Manipulationen von Hersteller zu Hersteller immer ein wenig unterschiedlich, aber im Prinzip ging es immer um das Gleiche: nämlich, dass die Fahrzeuge so manipuliert wurden, dass sie lediglich beim Abgastest im Labor – also dort wo es darum ging die Typgenehmigung zu erhalten – den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, auf derStraße hingegen die Schadstoffnormen nicht einmal annähernd einhielten.
Daimler wird konkret vorgeworfen, in seinen Diesel-Fahrzeugen gleich eine Vielzahl an unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Dazu gehört zum Beispiel das sogenannte Thermofenster. Als Thermofenster werden Programmierungen der Motorsteuerungssoftware bezeichnet, die abhängig von der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflussen. Bei bestimmten Temperaturen funktioniert die Abgasreinigung also, bei anderen nicht. Die Motorsteuerungssoftware in betroffenen Mercedes-Fahrzeugen war nun offenbar so manipuliert, dass die Abgasreinigung lediglich bei zwischen 20 und 30 Grad Celsius korrekt aktiv war. Und das sind natürlich genau die Temperaturen, welche beim Abgastest im Labor herrschen – das Fahrzeug hat also anhand der Temperatur erkannt, ob es sich auf dem Prüfstand im Labor befindet und dann den Testern vorgegaukelt, dass sein Schadstoffausstoß genau so ist, wie es die gesetzlichen Grenzwerte verlangen. Bei unter 20 Grad Celsius, war der Ausstoß an Stickoxiden und CO2 dann wieder deutlich höher. Und das bedeutet, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge eigentlich nie so war, wie er hätte sein müssen – in Deutschland herrscht nämlich eine Durchschnittstemperatur von gerade mal 10 Grad Celsius. Daimler argumentiert übrigens zum Thermofenster, dass dieses zulässig war und einige Gerichte sind dieser Argumentation auch gefolgt. Letztlich kann aber dahinstehen, ob es nun zulässig war oder nicht – weil der Vorwurf der illegalen Abgasmanipulation durch verschiedene andere Abschalteinrichtungen eindeutig verwirklicht wurde.
Das ist zum Beispiel der Fall bei der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich eine Programmierung der Motorsteuerungssoftware, die anhand verschiedener Faktoren wie beispielsweise der benötigten Motorleistung quasi erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, und in diesem Fall das im Motorverwendete Kühlmittel künstlich auf einer niedrigen Temperatur hält. Dadurch wird die Erwärmung des Motoröls verzögert und das Fahrzeug stößt weniger, bzw. genauso viel Stickoxide aus, wie es darf. Im Betrieb auf der Straße ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung allerdings offenbar nicht aktiviert und der Ausstoß an Emissionen steigt rasant an. Daimler hat auch in diesem Fall argumentiert, dass dieses Verfahren zum Schutz des Motors notwendig ist –allerdings ist dieser Standpunkt von einem gerichtlichen Gutachter eindeutig widerlegt worden. Auch das KBA hat bereits tausende Mercedes-Fahrzeuge wegen dieser Funktion zurückrufen lassen, da es die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als illegal einstuft.
Bei vielen Daimler-Euro 6 Fahrzeugen kommt darüber hinaus auch ein System zur selektiven katalytischen Reduktion, kurz SCR, zum Einsatz. In SCR-Systemen wird der Stickoxid-Ausstoß durch Abgasnachbehandlung mittels Abgaskatalysatoren reduziert. Dabei wird dem Abgas eine wässrige Harnstofflösung, was unter dem Namen AdBlue besser bekannt ist, beigefügt, welche das Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid in ungefährliche Substanzen verwandelt. Dieses System der Abgasreinigung ist allerdings offenbar so programmiert, dass nur während der Prüfstandsmessung eine ausreichende Menge AdBlue verwendet wird und die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt werden. Außerhalb der Messungen wird zu wenig AdBlue verwendet und der Schadstoffausstoß nicht ausreichend reguliert – deshalb hat das KBA auch für Fahrzeuge mit dieser unzulässigen Einrichtung verpflichtende Rückrufe angeordnet.
Darüber hinaus hat Daimler im Rahmen seiner sogenannten „Emissionsstrategie“ offenbar noch weitere Abschalteinrichtungen eingesetzt, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Im Ergebnis spricht viel dafür, dass Daimler bei betroffenen Mercedes Diesel-Fahrzeugen offensichtlich mit einer ordentlichen Portion betrügerischer Absicht keine Mühen gescheut hat, die Fahrzeuge beim Test so sauber wie möglich erscheinen zu lassen – während sie in Wahrheit regelrechte Dreckschleudern und Betrug am Kunden, der Gesellschaft und der Natur waren.
Der Vorwurf der illegalen Abgasmanipulation ist natürlich keine Erfindung von Umweltschützern, sondern er beruht auf einer Vielzahl an Beweisen, welche Daimler schwer belasten. Angefangen hat auch de rDaimler Diesel-Skandal in den USA, wo der Konzern wegen „Betrug bei den Abgastests“ und „illegaler Abschalteinrichtungen“, wie es wörtlich und unmissverständlich im Bericht der US-Umweltbehörde heißt, einen Milliardenbetrag zur Beilegung der Verfahren berappen musste. Darüber hinaus hat auch in Deutschland die Staatsanwaltschaft Stuttgart Daimler zu einer hohen Strafzahlung wegen den Diesel-Manipulationen verpflichtet, Strafbefehle gegen Daimler-Mitarbeiter beantragt und zahlreiche Gerichte, darunter Land- und Oberlandesgerichte, verurteilen Daimler wegen dem Abgasbetrug zu Schadensersatz. Auch zahlreiche Gutachten und Expertenmeinungen lassen keinen Zweifel daran, dass der manipulative Eingriff in die die Motorsteuerungssoftware vorsätzlich und unzulässig war. Zu guter Letzt geht auch das Kraftfahrt-Bundesamt von illegalen Manipulationen bei Daimler aus und nennt dies ausdrücklich als Grund für die angeordneten Rückrufe.
Nahezu alle Modell-Reihen – von der A-Klasse über den Vito bis zur S-Klasse – sind von den illegalen Abgasmanipulationen betroffen. Wenn Sie ein Schreiben von Daimler oder dem KBA erhalten haben, worin Sie zu einem„Software-Update für Ihren Dieselmotor“ aufgefordert werden, dann ist das ein sehr gutes Indiz dafür, dass auch Ihr Fahrzeug zu den betroffenen zählt. Allerdings kann ihr Fahrzeug auch betroffen sein, wenn Sie noch kein Schreiben erhalten haben. Wenn Sie sich in dieser Frage unsicher sind, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Wenn Sie von Daimler oder dem Kraftfahrt-Bundesamt eine Aufforderung zum Software-Update erhalten haben, dann müssen Sie dieses nicht durchführen lassen, wenn es sich um eine sogenannte freiwillige Kundendienstmaßnahme handelt. In Anbetracht der möglichen negativen Folgen dieser Updates, raten Experten von der Durchführung der Updates ab. Sachverständige und Kunden berichten im Zusammenhang mit dem Update nämlich von gesteigertem Kraftstoffverbrauch, verstopftem Dieselpartikel-Filter, klopfenden Motorgeräuschen, verkürzterLebensdauer und sogar Motorschäden. Und selbstverständlich übernimmt Daimler keine Garantie für die Folgen des Updates. Haben sie dagegen eine behördliche Anweisung für die Durchführung des Updates erhalten, dann müssen sie natürlich in die Werkstatt. Ansonsten droht ihrem Fahrzeug die Stilllegung. Um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, spielt es allerdings keine Rolle, ob sie das Update schon durchgeführt haben oder noch nicht.
Wenn Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, dann können Sie Schadensersatz verlangen. Diesen Schadensersatz werden Sie sich allerdings vor Gericht erstreiten müssen – freiwillig wird Daimler keinen Cent rausrücken. Deutsche Gerichte, darunter zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte verurteilen Daimler regelmäßig zu hohen Schadensersatzzahlungen und immer neue Erkenntnisse bringen den Autobauer weiter in Erklärungsnot. Im Wesentlichen haben sie über eine solche Klage zwei Optionen: sie können ihr Fahrzeug entweder zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs entschädigung wiederbekommen. Je nach gefahrenen Kilometern können sie so teilweise mehr als 80% des Kaufpreises wieder kriegen. Alternativ können Sie ihr Fahrzeug aber auch behalten und können durch eine Schadensersatzklage um die 20% desKaufpreises beanspruchen.
Wenn Sie sich nach unserem kostenlosen Erstgespräch für eine Klage entscheiden, dann müssen Sie uns nur einmalig alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen und haben ansonsten keinerlei Aufwand mehr. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit ihrer Rechtsschutzversicherung, reichen die Klage beim zuständigen Gericht ein, kümmern uns um die gesamte gerichtliche und außergerichtliche Korrespondenz, vertreten sie in der mündlichen Verhandlung und halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in der Zwischenzeit für Rückfragen immer persönlich zur Verfügung. Das Beste an der ganzen Sache ist: für Rechtsschutzversicherte ist so ein Verfahren in jedem Fall kostenlos.
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung beraten wir Sie zu Ihrer Betroffenheit und Ihren Möglichkeiten. Sie gehen dabei keinerlei Verpflichtung ein und können sich erst einmal unverbindlich anhören, welche Optionen Sie haben.
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