Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Daimler-Konzern ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Zuvor hatten die Strafermittler eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht beim Autobauer festgestellt. Demnach hätte die konzerninterne Abteilung für Fahrzeugzertifizierung erkennen müssen, dass „der Ausstoß von Stickoxiden nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach“. Daimler hat auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet, das Bußgeld ist somit rechtskräftig.
Kooperation mit Behörden, Schikanen für Verbraucher
Selbstverständlich bleibt der Konzern in seiner Außenkommunikation bei seiner scheinheiligen Auffassung, dass er die Akzeptierung der Strafe nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen will. Dieses Handeln folgt dem typischen Muster. Während der Konzern Strafzahlungen von Behörden ohne Widerstände zu zahlen bereit ist, zeigt Daimler gegenüber dem kleinen Mann und der kleinen Frau sein wahres Gesicht: ihre berechtigten Ansprüche werden ignoriert und sie müssen sich ihr Recht erst einklagen.
Verbraucher sollten sich wehren
Eigentümer betroffener und vermutlicher Betroffener Diesel sollten sich davon aber nicht beeindrucken lassen und offensiv den Gang vor Gericht gehen. Staudt Rechtsanwälte bietet Betroffenen eine kostenlose und völlig risikofreie Erstberatung.
ts