Der Daimler-Konzern zeigt gegenüber geschädigten Diesel-Fahrern scheinbar doch Vergleichsbereitschaft. Vor einem öffentlich nicht benannten Landgericht unterbreitete der Autobauer einem geschädigten Verbraucher eine Zahlung in Höhe von 3000 € – „zur Erledigung der Rechtssache“, wie es hieß. Ein Unternehmenssprecher räumte daraufhin ein, dass sich das Unternehmen angeblich mit einer zweistelligen Zahl an Verbrauchern auf eine Vergleichszahlung geeinigt habe. Nähere Angaben wollte das Unternehmen nicht machen.
Für Daimler wird’s eng
Es ist davon auszugehen, dass sich Daimler bisher tatsächlich auf viel mehr Vergleiche eingelassen hat, als der Konzern bereit ist zuzugeben. Denn: für Daimler wird’s nun eng. Die Rechtsprechung geht klar zu Gunsten der Verbraucher und der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Januar 2020 signalisiert, dass er die Argumente des Konzerns nicht für überzeugend hält.
Bodenlose Scheinheiligkeit
Nach außen hin bleibt der Autobauer bei seiner scheinheiligen Meinung, wonach er die Ansprüche geschädigter Verbraucher für unbegründet hält. Dies zeigt deutlich, dass der Konzern nicht an einer Aufarbeitung seiner Diesel-Vergangenheit interessiert ist, sondern sich so lange zur Wehr setzen will, bis ihm die Gerichte endgültig einen Riegel vorschieben.
Verbraucher sollten sich wehren
Verbraucher sollten sich von diesem Gebaren nicht beeindrucken lassen und ihr Recht gerichtlich geltend machen – denn die Chancen stehen sehr gut. Staudt Rechtsanwälte berät Sie zu Ihren Aussichten in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.
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