Das sich Online Casinos und Wettanbieter nicht gerne an die Regeln halten und sich nicht davor scheuen sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, zeigt ja schon die jahrelange Illegalität des Angebots sehr deutlich. Entsprechend haben sich die meisten Anbieter auch nach Erhalt der Lizenz - bei Sportwetten war das meistens der Oktober 2020 - nicht an das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000€ pro Monat gehalten. So konnten Kunden deutlich höhere Verluste produzieren, als dies eigentlich hätte möglich sein dürfen. Kann man auch dieses Geld zurückfordern?
Im Glücksspielstaatsvertrag waren 1.000€ Einzahlungslimit bestimmt. Entsprechend darf ein Buchmacher oder Casino dem Kunden nicht ohne Weiteres erlauben monatlich mehr Geld einzuzahlen - und folglich zu verspielen. Allerdings konnte das Regierungspräsidium Darmstadt Ausnahmen von dieser Regel bestimmen. So war es Anbietern durch die Konzession teilweise explizit erlaubt das Limit zu erhöhen. Teilweise bis zu 30.000€.
Sport und Casino Rückforderungen sind juristisch deshalb möglich, weil die Illegalität des Angebots dazu führt, dass der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter nichtig, d.h. unwirksam ist. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahr 2008 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Auflage des Limits nicht zur Nichtigkeit eines Vertrages zwischen Kunde und Casino führt. Entscheidungen des BGH sind natürlich schwerwiegende Argumente. In der positiven Sportwetten Entscheidung I ZR 88/23 hat sich der BGH nicht zum Thema Einzahlungslimit geäußert, auch wenn das entsprechende Pressemeldungen suggerieren. Trotzdem versuchen einige Kanzleien auch solchen Ansprüchen zum Erfolg zu verhelfen.
Allerdings bleiben diese Kanzleien konkrete Erfolge schuldig. Zwar haben schon Landgerichte positiv bei solchen Rückforderungen geurteilt, eine obergerichtliche Entscheidung, also ein Urteil von einem Oberlandesgericht (OLG), steht aber nach wie vor aus. Wenn die Rückforderung des zu viel Eingezahlten die erhofften Erfolgsaussichten hätte, dann müsste schon seit geraumer Zeit ein Erfolg vor einem OLG bekannt geworden sein. Die Tatsache, dass er ausbleibt, stimmt daher nicht gerade hoffnungsvoll.
Gerichte sind oft überlastet und arbeiten unter großem Zeitdruck. Daher riskiert man bei so kontroversen Fällen, dass solche Klagen "blind" abgewiesen werden und dann auch nicht mehr differenziert wird, welche Ansprüche vor und welche nach Erhalt der Lizenz entstanden sind. Ein (derzeit) offensichtlich erfolgloses Vorgehen zu starten gefährdet also den gesamten Anspruch und führt schlimmstenfalls dazu, dass man nichtmal mehr das erhält, was eigentlich gut funktioniert. Sollte im Laufe des Verfahrens entsprechende positive Rechtsprechung eines OLG veröffentlicht werden, ist es immer noch möglich den eingeklagten Betrag nach oben zu korrigieren.
Auch in diesem Fall sind die Möglichkeiten bei der Prozessfinanzierung ein guter Gradmesser dafür, was wirklich funktioniert und was nicht. Wenn also für eine bestimmte Klage gegen den "richtigen" Anbieter keine Finanzierung möglich ist, dann liegt dies offensichtlich daran, dass in diesen Fällen vom Finanizerer das Risiko als zu hoch und ein Vorgehen als nicht aussichtsreich eingestuft wird. Und wenn ein Prozessfinanzierer ein bestimmtes Vorgehen nicht bezahlt, raten wir auch stark von einer Selbstzahlung ab.
ts