Für manche klingt schon die Rückforderung unglaublich - und nun soll diese auch noch vollkommen kostenlos sein? Einige Leute sind skeptisch, dass diese Rechnung für sie am Ende wirklich aufgeht. Nach teilweise erheblichen Spielverlusten ist es verständlich, dass man sich durch eine Klage nicht noch weitere finanziellen Bürden anhängen und letztlich mit einem weiteren dicken Minus dastehen will. Die Sorge ist allerdings unbegründet: Sie können am Ende nämlich nur gewinnen - wenn Sie die Sache über einen Prozessfinanzierer angehen.
Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein externes Unternehmen, mit welchem wir zusammenarbeiten, die gesamten Kosten Ihrer Klage und erhält am Ende 38% vom wiedererhaltenen Betrag. In diesen 38% sind alle Kosten enthalten und es kommt nichts mehr für Sie obendrauf. Auch unser Honorar wird aus diesen 38% bezahlt. Geht die Klage verloren, bleibt der Finanzierer auf den Kosten sitzen. Die Wette, dass alles gutgehen wird, schließt in diesem Fall der Finanzierer - nicht Sie. Der Prozessfinanzierer zahlt die Zeche also auch dann, wenn Sie am Ende vor Gericht gewinnen und kein Geld erhalten.
Das wird auch im Finanzierungsvertrag so geregelt.
Nur dann, wenn Sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden, tragen Sie auch das Risiko bei Erfolglosigkeit und bleiben schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen. Diese setzen sich aus unserem Honorar, den Gerichtskosten und den Kosten der Gegenseite zusammen und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Gerne teilen wir Ihnen auf Grundlage Ihres Streitwerts individuell mit, mit welchem Kostenrisiko Sie rechnen müssten.
Die Frage nach den finanziellen Risiken geht natürlich immer einher mit den Prozessrisiken. Wie wahrscheinlich ist es also, dass eine Rückforderung scheitert und man am Ende kein Geld erhält?
Ein Verfahren kann verloren werden wenn sich z.B. herausstellt, dass der Mandant sich tatsächlich während des Spielens oder Tippens überhaupt nicht in Deutschland aufgehalten hat oder dass derjenige, der auf Rückforderung klagt, überhaupt nicht derjenige ist der tatsächlich gespielt hat. Wenn also die Angaben, welche Sie vor Beginn der Klage angegeben haben, nicht stimmen, kann das Verfahren verloren gehen. Und im schlimmsten Fall könnte der Finanzierer dann seinen "Einsatz" von Ihnen wieder zurückfordern. Stimmen die Angaben alle, dann können alle Risiken, die im persönlichen Bereich des Mandanten liegen, ausgeschlossen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verfahren verloren geht, weil ein Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt, sind eher gering. Der Bundesgerichtshof (BGH) und die allermeisten Oberlandesgerichte (OLG) haben positiv bei Sportwetten und Casino Rückforderungen geurteilt und folglich dürften über 95% der Klagen erfolgreich sein. Trotzdem können und dürfen Richter an Landgerichten immer eine andere Rechtsauffassung vertreten. Vor Gericht gibt es nie eine 100%-ige Sicherheit. Einzelne Gerichte sind auch der Auffassung, dass die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Dem stehen allerdings die Urteile der OLG in Düsseldorf und Stuttgart entgegen, welche beide von der 10-jährigen Verjährung ausgehen und beide von unserer Kanzlei erwirkt wurden.
Die Wettanbieter und Casinos zahlen das Geld natürlich nicht gerne zurück und suchen nach Mitteln und Wegen, ob und wie sie sich der Klagewelle entziehen können. Das dürfte für die meisten und vor allem für die großen Anbieter aber schwierig werden: der öffentliche Druck, inzwischen auch von politischer Seite, ist nämlich groß und stetig wachsend. Halten sich die Anbieter nun nach jahrelanger Illegalität auch noch nicht an die Urteile deutscher Gerichte oder greifen sie zu halbseidenen Tricks, dürfte das ihre Lizenz gefährden. Und auf den deutschen Markt dürfte kein Anbieter verzichten können.
Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Anbieter zu einem solchen Trick greift - schließlich hat man es mit Casinos zu tun. Zahlt man das Verfahren selbst und tritt ein solcher Fall ein, bleibt man auf den Kosten sitzen. Bei der Finanzierung nicht.
Übrigens kann gegen immer mehr Anbieter auch in Deutschland und anderen Staaten der EU vollstreckt werden. Es ist in vielen Fällen entsprechend auch möglich, sich das Geld im Zweifel auch zu holen.
ts