Das Kraftfahrt-Bundesamt wirft Daimler vor, in zahlreichen seiner Mercedes Modelle illegale Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Aber welche Modelle sind von den Manipulationen betroffen?
Mercedes Fahrzeuge nahezu aller Modelle sollen von den illegalen Abgas-Manipulationen betroffen sein. Dazu gehören die A-, B-, C-, E-, G-, S- und V-Klasse, der GL, GLC, GLE, GLK, ML, SLC, SLK sowie der Marco Polo, Vito, Vito Tourer und Sprinter. Vor allem in den Motoren OM 622, OM 626, OM 640, OM 642 sowie OM 651 sollen die Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Daimler bereits im Jahr 2018 zu den ersten Rückrufen und Nachrüstungen verpflichtet, nach und nach sind immer neue Modelle hinzugekommen. Mit seinem Widerspruch gegen die Rückrufbescheide ist Daimler zuletzt gescheitert. Die Fahrzeuge von Verbrauchern, welche ein entsprechendes Rückrufschreiben von Daimler bzw. Mercedes-Benz oder dem Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben, sind höchstwahrscheinlich von den illegalen Abgas-Manipulationen betroffen. Auch die Aufforderung zu einer "freiwilligen Kundendienstmaßnahme" ist ein starkes Indiz für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen. Allerdings kann ein Fahrzeug auch betroffen sein, wenn (noch) kein solches Schreiben vorliegt. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, beraten wir Mercedes-Fahrer auch zu ihrer Betroffenheit.
Im Zusammenhang mit den Software-Updates berichten Kunden und Sachverständige immer wieder von zahlreichen negativen Folgen für das Fahrzeug. Darunter zählen ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, eine geringere Leistung, Verstopfen des Dieselpartikelfilters, klopfende Motorgeräusche, verkürzte Lebensdauer und Motorschäden. Daimler übernimmt keine Haftung für die Folgen des Updates.
Verbraucher, deren Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten, haben Anspruch auf Schadensersatz. Tausende Verbraucher sind diesen Weg bereits gegangen und täglich werden es mehr. Im Rahmen einer Schadensersatzklage können sie das Fahrzeug entweder zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung wiederbekommen. Je nach gefahrenen Kilometern kann der Schadensersatz teilweise mehr als 70% des Kaufpreises betragen. Alternativ ist es auch möglich, dass Verbraucher ihr Fahrzeug behalten und im Erfolgsfall circa 20% des Kaufpreises als Schaden zugesprochen bekommen. Für Rechtsschutzversicherte ist so ein Vorgehen gegen Daimler meist völlig kostenlos und mit lediglich geringem Aufwand verbunden.
Daimler wehrt sich vehement gegen den Vorwurf der illegalen Abgasmanipulation, allerdings belasten zahlreiche Beweise und Indizien den Autobauer schwer. So hat auch der Daimler Diesel-Skandal in den USA seinen Ursprung genommen, wo die US-Umweltbehörde in Mercedes-Fahrzeugen Abschalteinrichtungen entdeckt hat, welche sie eindeutig als "illegal" bezeichnet und von "Betrug bei den Abgastests" spricht. Daimler wurde daraufhin zur Zahlung eines Milliardenbetrags und zur unkomplizierten und schnellen Entschädigung der betroffenen Verbraucher verpflichtet. Aber auch in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Daimler zu einer hohen Strafzahlung wegen den Diesel-Manipulationen verpflichtet und Strafbefehl für Mitarbeiter beantragt. Auch zahlreiche Gutachten und Expertenmeinungen lassen keinen Zweifel daran, dass der manipulative Eingriff in die Motorsteuerungssoftware vorsätzlich und unzulässig war. Schließlich geht auch das Kraftfahrt-Bundesamt von illegalen Manipulationen bei Daimler aus und nennt dies ausdrücklich als Grund für die angeordneten Rückrufe.
Im Juli 2021 ist bekannt geworden, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage, bzw. Musterfeststellungsklage gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht Stuttgart initiiert. Diese Musterfeststellungsklage bezieht sich allerdings nur auf die Modelle GLK und GLC, ein Urteil kann aber Signalwirkung für alle vom Diesel-Skandal betroffenen Daimler-Fahrzeuge haben. Allerdings ist eine Teilnahme an der Klage nur für Verbraucher ratsam, welche keine Rechtsschutzversicherung haben. Wie der Name schon sagt, dient die Musterfestellungsklage lediglich der Feststellung bestimmter Tatsachen. Nach einem solchen Verfahren, welches sich über mehrere Jahre ziehen kann, werden vom Gericht dann lediglich bestimmte Tatsachen festgestellt, über die Musterfeststellungsklage können Verbraucher keinen Schadensersatz bekommen. Diesen müssen sie sich dann in einem weiteren Individualverfahren erstreiten und schlimmstenfalls haben die gefahrenen Kilometer den Schadensersatz dann vollständig aufgefressen.
Das Team von Staudt Rechtsanwälte verfügt über eine ausgeprägte Expertise um Zivil-, Zivilprozess- und Verbraucher-Recht und hat jahrelange Erfahrung mit Klagen im Diesel-Skandal. Im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zeigen wir Verbrauchern ihre Möglichkeiten auf und beantworten ihre Fragen.
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