Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main fällt das nächste verbraucherfreundliche Urteil im Mercedes Diesel-Skandal. Die Richter entschieden, dass der Kläger schlüssig vorgetragen hat, von Daimler vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden zu sein - und Daimler nun zu den Vorwürfen substantiiert Stellung nehmen muss. Die Richter schoben Daimler's Verteidigungsstrategie, die sich bislang hinter unsubstantiierten Schutzbehauptungen verschanzt, einen weiteren Riegel vor.
Der Kläger hatte dem Konzern vorgeworfen, dass in seinem Mercedes E 350 CDI mit OM 642 Motor gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten sein sollen. Darunter sorgt unter anderem die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung dafür, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Labor sauber ist, auf der Straße hingegen ein Vielfaches der gesetzlich zulässigen Menge an Stickoxiden ausstößt. Das Landgericht Frankfurt ist zunächst nicht näher auf diesen Vorwurf eingegangen und muss nun doch näher damit befassen.
Die Klärung ist nach Auffassung der OLG-Richter allerdings von zentraler Bedeutung. Bewahrheiten sich die Vorwürfe, "läge nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, sondern die Software wäre bewusst und gewollt so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten würden. Eine solche Funktionsweise stellte eine Prüfstandserkennung dar und wäre nach den oben dargestellten Grundsätzen nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv sittenwidrig. Es wäre dann der Rückschluss naheliegend, dass die für die Beklagten tätigen Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen."
Rechtsanwalt Jannis Staudt sieht in dem Urteil einen weiteren Meilenstein im Mercedes Diesel-Skandal. "Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist sehr zu begrüßen", sagt der erfahrene Jurist. "Die Chancen für Verbraucher haben sich mit dieser Entscheidung weiter verbessert und es wird immer deutlicher, dass die Verteidigung von Daimler obergerichtlicher Überprüfung nicht standhalten kann."
ts