Innerhalb kürzester Zeit hat Daimler die nächste krachende Niederlage vor einem Oberlandesgericht (OLG) kassiert. Wenige Wochen nach dem Urteil des OLG Naumburg, hat auch das OLG Köln den Konzern wegen illegaler Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt. Mit diesem Urteil ist die Wende hin zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Daimler-Dieselskandal endgültig besiegelt.
Kunde bekommt Geld zurück
Beim Fahrzeug des Klägers handelte es sich um einen 250 D Marco Polo, welchen der Kläger zum Preis vom 61.304,04 € gekauft hatte. Nach Auffassung des Gerichts hat Daimler in diesem Fahrzeug mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut und dadurch den Käufer vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Daimler muss nun das betreffende Fahrzeug zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. In der Folge erhält der Kunde einen Betrag von 53.813,18 €.
Kläger muss nicht die Details kennen
Die Daimler-Anwälte hatten argumentiert, dass der Kläger die Funktionsweise einer Abschalteinrichtung nicht ausreichend dargelegt habe und somit keine Grundlage für Schadensersatz besteht. Das Gericht wies diese hilflose Verteidigungsstrategie zurück und stellte fest, dass der Kläger ausreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung geliefert habe. Details könne er nicht kennen. Damit wird das Verschanzen hinter vermeintlichen Betriebsgeheimnissen für die Daimler-Anwälte immer riskanter.
Chancen für Verbraucher steigen
Die Liste der verbraucherfreundlichen Urteile im Daimler-Dieselskandal wird damit immer länger. Eigentümer betroffener Diesel-Fahrzeuge haben sehr gute Aussichten für ihren Daimler eine hohe Schadensersatzsumme zugesprochen zu bekommen – eine Rückgabe des Fahrzeugs ist dafür nicht nötig. Staudt Rechtsanwälte prüft im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung Ihre Erfolgschancen im Daimler-Dieselskandal.
ts