In einem Verfahren gegen die Daimler AG vor dem Landgericht Stuttgart bringt ein Gutachten den Konzern weiter in Bedrängnis. Der Gutachter hatte festgestellt, dass Daimler in seinen Fahrzeugen illegale Software eingesetzt und damit hunderttausende Kunden arglistig getäuscht hat. Die Aussichten für Schadensersatz-Klagen werden damit immer besser.
Kein Zweifel an illegaler Abschalteinrichtung
Der Kläger ist Eigentümer einer Mercedes E-Klasse und verklagt den Autobauer auf Schadensersatz. Bislang bestreitet Daimler vehement in seinen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. In der Folge hatte das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches nun zu einem anderen Ergebnis kommt. Demnach enthält die Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und gaukelt geschönte Stickoxidwerte vor. Im Realbetrieb auf der Straße sind diese Stickoxidwerte um ein vielfaches höher – zum Schaden von Gesundheit, Umwelt und der eigenen Kunden.
Für Daimler wird die Luft immer dünner
Für Daimler ist das Gutachten, welches bislang noch nicht öffentlich ist und nur dem Bayerischen Rundfunk vorliegt, ein PR-Desaster. Bislang verschanzt der Konzern seine illegalen Geschäftspraktiken mehr oder weniger erfolgreich hinter einer glatt gebügelten Öffentlichkeitsarbeit. Diese Fassade beginnt aber immer mehr zu bröckeln. Zu allem Überfluss hat der Gutachter auch noch Hinweise auf weitere illegale Abschalteinrichtungen gefunden, die den Konzern noch mehr in Erklärungsnot bringen könnten. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, mit welcher scheinheiligen Verschleierungs- und Leugnungsstrategie die Daimler-Anwälte und PR-Berater dieses Mal reagieren. Zum Glück lässt sich die Rechtsprechung davon aber nicht beeindrucken und verurteilt Daimler regelmäßig zu Schadensersatz.
Betroffene Kunden sollten handeln
Eigentümern von Daimler-Dieseln wird dringend geraten ihre Ansprüche zu prüfen. Staudt Rechtsanwälte prüft Ihre Ansprüche und klärt Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf – im Rahmen unserer Erstberatung ist das für Sie alles unverbindlich und kostenlos. Für Rechtsschutzversicherte fallen auch für das Klageverfahren keinerlei Kosten an.
ts