Glücksspiel und der EuGH - ein abgekartetes Spiel ohne Ende?

Veröffentlicht am 
24.4.2025
Online-Casinos

Alle Hintergründe zu den EuGH-Verfahren & Aussetzungen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat bei Online Casino und Online Sportwetten Rückforderungen eine Menge mitzureden: er muss entscheiden, ob die maltesische Bill 55, das deutsche Online-Casino Totalverbot und die deutschen Online Sportwetten Regulierungen mit dem Europarecht in Einklang stehen. Erst nach den Entscheidungen zu Casino und Sportwetten kann in Deutschland rechtskräftig darüber entschieden werden, ob die Casinos und Wettanbieter zur Rückzahlung verpflichtet sind oder nicht. Bis dahin bleiben die meisten Klagen auf Rückforderung ausgesetzt, d.h. pausiert.

Die hohe Erfolgsquote vor deutschen Gerichten macht Verbrauchern aber Mut: mehr als 90% der nationalen Gerichte, darunter eigentlich alle Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof, gehen von einer Rückzahlungspflicht der Casinos und Wettanbieter aus - auch nach europäischem Recht. Wenn der ohnehin verbraucherfreundliche EuGH die bisherige deutsche Rechtsprechung bestätigen sollte, könnten die Rückforderungen zu einem Milliardengrab für die Anbieter werden - und tausenden Spielern einen unverhofften Gewinn einbringen. Aber auch wenn die Verfahren vor dem EuGH noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, sollten sich Anspruchsinhaber auf keinen Fall Zeit lassen. Ansprüche könnten verjähren oder nicht mehr durchsetzbar sein.

  1. EuGH-Verfahren
  2. Online Casino
  3. Sportwetten
  4. Bill 55
  5. Risiko: Verjährung
  6. Videos
Wer wir sind

Ihre Ansprechpartner

EuGH-Verfahren: Hintergründe

Was macht der EuGH – und warum wird er angerufen?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das höchste Gericht der EU. Seine Aufgabe ist es, für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten zu sorgen. Das geschieht unter anderem im Rahmen sogenannter Vorabentscheidungsverfahren: Nationale Gerichte können – und letztinstanzliche Gerichte müssen – den EuGH anrufen, wenn unklar ist, wie eine bestimmte Vorschrift des EU-Rechts auszulegen ist. Der EuGH beantwortet dann die Rechtsfrage verbindlich, damit das nationale Gericht den Fall unionsrechtskonform entscheiden kann.

Solche Verfahren betreffen meist keine technischen Randfragen, sondern Grundsatzthemen mit erheblicher Tragweite – wie etwa die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit, die Grenzen nationaler Glücksspielregulierung oder die Pflicht zur Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Und genau das erklärt, warum sie nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern auch zeitlich anspruchsvoll sind.

Ein Gericht im Sinne der Verbraucher

Der EuGH hat sich in der Vergangenheit immer wieder als Instanz positioniert, welche die Rechte von Verbrauchern konsequent stärkt. Ob im Datenschutzrecht, im Umgang mit intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Kontrolle von Marktverhalten großer Konzerne – Luxemburg hat regelmäßig zugunsten der „schwächeren Partei“ geurteilt.

Dabei folgt der Gerichtshof einer klaren Linie: Vertragsklarheit, Transparenz, Fairness und effektiver Rechtsschutz sind Grundprinzipien, die auch im Binnenmarkt Geltung haben müssen – selbst dann, wenn sie wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen oder einzelner Mitgliedstaaten zuwiderlaufen. Gerade deshalb blicken viele Kläger – insbesondere im Glücksspielbereich – mit berechtigter Hoffnung auf die anstehenden Entscheidungen: Die Chance, dass der EuGH auch in diesen Verfahren seiner verbraucherfreundlichen Linie treu bleibt, ist alles andere als gering.

Warum dauern EuGH-Verfahren so lange?

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof folgen eigenen, mitunter schwer durchschaubaren Regeln – oder präziser: Sie folgen oft gerade keinen festen Regeln im klassischen Sinne. So kennt das Verfahren vor dem EuGH beispielsweise keine starren Fristen wie im deutschen Zivilprozess. Weder gibt es einen verbindlichen Zeitrahmen für die Bearbeitung der Vorlage durch das Gericht noch für die Einreichung der Schlussanträge oder die Verkündung des Urteils. Das führt dazu, dass selbst erfahrene Verfahrensbeobachter selten in der Lage sind, belastbare Prognosen über den zeitlichen Ablauf zu treffen.

Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen Verfahren eine Vielzahl von Akteuren auftritt – weit über die unmittelbaren Prozessparteien hinaus. Nationale Regierungen, Organe der Europäischen Union und in bestimmten Fällen auch Dritte mit Stellungnahmerecht können in EuGH-Verfahren ihre Sichtweisen miteinbringen. Das Ergebnis ist ein ausgesprochen facettenreiches Verfahren mit teils konkurrierenden politischen und wirtschaftlichen Interessen, das naturgemäß aufwendiger zu koordinieren ist als ein rein nationales Verfahren.

Hinzu tritt der Umstand, dass der EuGH – anders als viele nationale Gerichte – in zahlreichen Fällen als einzige und letztinstanzliche Entscheidungsinstanz fungiert. Ein Rechtsmittel gegen seine Urteile existiert nicht. Entsprechend hoch ist der Maßstab, den sich der Gerichtshof selbst setzt – insbesondere bei Verfahren mit unionsweiter Tragweite und grundsätzlicher Bedeutung. Gründlichkeit geht hier vor Geschwindigkeit. Der Preis dafür ist allerdings oft eine erhebliche Verfahrensdauer, die sich über viele Monate, mitunter auch Jahre erstrecken kann.

All das erklärt, weshalb sich die Verfahrensdynamik am EuGH regelmäßig einer klaren zeitlichen Einschätzung entzieht – und warum Geduld im europäischen Vorabentscheidungsverfahren nicht nur eine Tugend, sondern eine Notwendigkeit ist.

Jetzt Ansprüche prüfen und Geld zurück fordern!

Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend zu Ihren Rechten – professionell, diskret und kostenlos. Sie müssen mit keinerlei versteckten oder unerwarteten Kosten rechnen.

Online Casino Totalverbot: Rechtssache C-440/23

Im Verfahren C-440/23 beschäftigt sich der EuGH mit der Frage, ob das vollständige Verbot von Online-Casinospielen in Deutschland mit dem EU-Recht – insbesondere der Dienstleistungsfreiheit – vereinbar war. Während Online-Sportwetten zwar zulassungspflichtig, aber grundsätzlich erlaubt waren, galt für Online-Casinos ein kategorisches Verbot. Das bedeutete: Poker, Automatenspiele und ähnliche Formate waren unter dem früheren Glücksspielstaatsvertrag im Internet vollständig untersagt – ohne Ausnahme, ohne Grauzonen, ohne Spielraum.

Verhältnismäßig und geeignet: deutsche Gerichte haben keinen Zweifel an Gesetzen

Dieses Verbot hatte über Jahre hinweg Bestand und wurde von höchster Ebene wiederholt bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof hatten allesamt und in unterschiedlichen Verfahren entschieden, dass die deutsche Regelung geeignet und erforderlich sei, um Verbraucher vor den nachgewiesenen Gefahren des Spielens im Internet zu schützen. Auch die Instanzgerichte hielten sich an diese höchstrichterliche Linie, sodass eine Vorlage an den EuGH aus der deutschen Justiz nicht zu erwarten war.

Verfahren kommt aus Malta - unter dubiosen Umständen

Dementsprechend ist es kaum verwunderlich, dass die Initiative für das Verfahren C-440/23 nicht aus Deutschland, sondern aus Malta kam– einem Staat, dessen Ruf als regulatorischer Wohlfühlort der Glücksspielbranche inzwischen sprichwörtlich ist. Ein dortiges Gericht hat beim EuGH angefragt, ob das deutsche Verbot gegen europäisches Recht verstößt. Genauer gesagt: Ob nicht die Dienstleistungsfreiheit der Union verlangt, dass auch Online-Casinos ohne nationale Schranken in ganz Europa operieren dürfen.

Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Vorlagebeschluss aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als fragwürdiges Konstrukt. Ein deutscher Rechtsanwalt hat sich offenbar die Forderung eines Spielers abtreten lassen – und reicht nun in Malta Klage auf Rückzahlung ein. Warum er als angeblicher Verbraucheranwalt ausgerechnet in einem Land klagt, dessen Glücksspielgesetze weithin als industriefreundlich gelten, und nicht etwa in Deutschland, wo die Erfolgsaussichten für Verbraucher derzeit überaus günstig sind, bleibt offen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – aber wer unterstellt, dass dieses Verfahren eher den Interessen der Glücksspielanbieter dient als den Interessen der Verbraucher, hätte zumindest Indizien auf seiner Seite. Denn eines steht fest: seit das Verfahren läuft, haben zahlreiche deutsche Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Casino-Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH abzuwarten. Die Folge: wertvolle Zeitgewinne für die Anbieter – und abschreckende Wirkung auf potenzielle Kläger.

Mündliche Verhandlung am 9. April 2025 - warten auf Juli 2025

Nach mehrfacher Verzögerung – wenig überraschend dem maltesischen Ursprungsgericht geschuldet – kam es am 9. April 2025 schließlich zur mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-440/23. In Luxemburg bot sich damit allen Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen nochmals mündlich darzulegen. Der Begriff „Parteien“ ist im Kontext eines EuGH-Verfahrens allerdings großzügig auszulegen. Neben Kläger und Beklagter traten auch Vertreter der Bundesregierung, der Regierung Maltas, der belgischen Regierung sowie der Europäischen Kommission auf den Plan – eine illustre Runde also, in der nationale Interessen, wirtschaftspolitische Erwägungen und unionsrechtliche Grundsatzfragen aufeinandertrafen.

Wer dabei gehofft hatte, die Anhörung würde bereits den künftigen Kurs des Gerichtshofs erkennen lassen, wurde enttäuscht – doch allein die Konstellation der Beteiligten und die Schärfe mancher Wortbeiträge lassen erahnen, dass es um mehr geht als bloß um einen Einzelfall. Für den 10. Juli 2025 ist der Schlussantrag des Generalanwalts angekündigt.

Der Generalanwalt ist eine Besonderheit des europäischen Justizsystems: eine dem Gerichtshof beigeordnete Institution, deren Pendant im deutschen Recht nicht existiert. Seine Aufgabe besteht darin, dem EuGH eine unabhängige rechtliche Einschätzung zu geben und eine Entscheidungsempfehlung in Form eines Schlussantrags zu formulieren. Der Schlussantrag hat kein rechtlich bindendes Gewicht, wird aber in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle vom Gericht übernommen. Am 10. Juli 2025 wird man also voraussichtlich wissen, wie der EuGH entscheiden wird.

Wann werden ausgesetzte Verfahren endlich fortgeführt?

Allerdings wird auch nach dem Antrag noch Geduld gefragt sein: Bis zur Verkündung der Entscheidung durch den EuGH dürften weitere Monate vergehen – womöglich sogar viele. Und selbst dann ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn bevor in den ausgesetzten Verfahren wieder Bewegung kommt, wird auch der Bundesgerichtshof eine erneute Bewertung vornehmen müssen.

Nicht auszuschließen ist allerdings ein ganz anderes Szenario: Der EuGH könnte zu dem Schluss kommen, dass das Verfahren C-440/23 – in seiner Herkunft, Konstruktion und Zielrichtung durchaus umstritten – sich gar nicht eignet, um über die grundsätzliche Vereinbarkeit des deutschen Casino-Verbots mit europäischem Recht zu urteilen. In diesem Fall bliebe es bei einer Einzelfallentscheidung, während eine Klärung der grundsätzlichen Rechtslage in einem anderen Verfahren nachgeholt werden müsste.

So oder so: Die juristische Reise ist noch lange nicht zu Ende. Wer sich auf einen baldigen Abschluss gefreut hat, wird sich in Geduld üben müssen.

Jetzt Ansprüche prüfen und Geld zurück fordern!

Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend zu Ihren Rechten – professionell, diskret und kostenlos. Sie müssen mit keinerlei versteckten oder unerwarteten Kosten rechnen.

Sportwetten und Tipico auf EuGH-Prüfstand: Rechtssache C-530/24

Die EuGH Rechtssache C-530/24 betrifft die Rückforderungen im Zusammenhang mit Online-Sportwetten – konkret den Fall Tipico, den der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2024 im Rahmen des Verfahrens I ZR 90/23 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

Zur Klärung steht folgende Frage im Raum: Können Wettanbieter, die in einem Zeitraum ohne gültige Konzession tätig waren, dennoch so behandelt werden, als hätten sie über eine Lizenz verfügt – nur weil sie sich angeblich an die Bedingungen einer solchen Konzession gehalten haben? Der Hintergrund: Während das Angebot von Online-Sportwetten in Deutschland grundsätzlich zulässig war, unterlag es einer behördlichen Zulassungspflicht. Eine solche Lizenz hatte bis Oktober 2020 jedoch kein Anbieter erhalten.

Tipico, Bwin, Bet365 und Co. vertreten die Auffassung, dass ein Rückforderungsanspruch ausscheidet, wenn sie sich faktisch so verhalten haben, wie es einem lizenzierten Anbieter obliegt – ungeachtet der fehlenden formellen Genehmigung. Doch diese Argumentation überzeugt bislang weder den BGH noch den Großteil der Instanzgerichte. Die gängige Rechtsauffassung lautet: Fehlt die Lizenz, fehlt die rechtliche Grundlage – ungeachtet tatsächlicher Verhaltensweisen. Darüber hinaus dürfte es Tipico und Co. auch sehr schwer fallen nachzuweisen, dass sie sich an die Regeln gehalten haben - schließlich wurde das Einzahlungslimit regelmäßig verletzt und auch unerlaubte Live-Wetten wurden angeboten.

Dennoch ist in dieser Konstellation die letzte Entscheidung dem EuGH vorbehalten. Erst wenn Luxemburg gesprochen hat, kann der BGH abschließend urteilen. Bis dahin bleiben viele Verfahren ruhend – und mit ihnen der berechtigte Anspruch zahlreicher Verbraucher auf Rückzahlung.

Aktuell gibt es in der Sache C-530/24 keine Updates (Stand: Mai 2025).

Maltas Bill 55 vor Gericht: Rechtssache C-683/24

Im Jahr 2023 hat das Parlament der Republik Malta in bemerkenswerter Eile ein Gesetz verabschiedet, das seither unter dem Namen Bill No. 55 europaweit für juristisches Stirnrunzeln sorgt. Die Regelung bezweckt nichts Geringeres, als die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta systematisch zu vereiteln. Wer in Deutschland oder Österreich ein rechtskräftiges Urteil gegen ein Online-Casino oder einen Sportwettenanbieter erstreitet, soll nach maltesischem Recht nicht mehr auf dessen Vermögen in Malta zugreifen können.

Das Prinzip hinter diesem Gesetz ist einfach: Ein Anbieter, der in einem EU-Staat zur Rückzahlung verurteilt wurde, kann sich in einem anderen Mitgliedsstaat faktisch dem Zugriff entziehen – und das, obwohl der Europäische Binnenmarkt gerade auf der gegenseitigen Anerkennung und Durchsetzbarkeit von Entscheidungen beruht.

Rechtsexperten in ganz Europa – ebenso wie die nationalen Parlamente in Deutschland und Österreich – werten die Bill 55 als offenen Affront gegen das Unionsrecht. Denn die europäischen Verträge lassen keinen Zweifel daran, dass sich Unternehmen nicht hinter nationalen Schutzmauern verschanzen dürfen, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat rechtskräftig zur Zahlung verpflichtet wurden. Nur so kann der einheitliche Rechtsraum innerhalb der EU überhaupt funktionieren.

Und dennoch: Weder die Einschätzung der Fachliteratur noch die Empörung der Politik sind maßgeblich. Entscheidend ist einzig und allein die Frage, ob der Europäische Gerichtshof die Bill 55 für unionsrechtswidrig erklärt. Erst dann – und nicht früher – entfaltet diese Erkenntnis auch rechtliche Wirkung.

Aber aktuell gibt es auch in Sachen C-683/24 keine Updates (Stand: Mai 2025).

Risiko: Verjährung

Für Betroffene ist Geduld geboten – vielleicht sogar auf Jahre hinaus. Aber, und das ist entscheidend: Wer potenzielle Ansprüche gegen Glücksspielanbieter geltend machen möchte, sollte sich von der Langatmigkeit des EuGH nicht zur Untätigkeit verleiten lassen.

Denn eines ist ebenso klar wie unangenehm: Die Zeit arbeitet nicht für die Verbraucher. Wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben, können wir Sie nur ausdrücklich dazu ermutigen, diesen Schritt völlig unabhängig vom aktuellen Verfahrensstand in Luxemburg zu gehen. Nur eine rechtzeitig eingereichte Klage wahrt Ihre Ansprüche – sichert Verjährungsfristen und verhindert, dass der rückholbare Betrag mit jedem weiteren Monat kleiner wird. Oder dass sich der ein oder andere Anbieter – sei es durch Liquidation, Umstrukturierung oder andere juristische Kunstgriffe – aus der Verantwortung stiehlt, bevor der EuGH überhaupt entschieden hat.

Mit anderen Worten: Wer abwartet, riskiert, leer auszugehen. Wer klagt, behält die Chance auf vollständige Rückerstattung – selbst wenn das letzte Wort in Luxemburg noch nicht gesprochen ist.

ts

Videos

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.