Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass es in der Sache I ZR 90/23 am 27. Juni 2024 wohl doch zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Zuvor sind die Vergleichsverhandlungen gescheitert. Jetzt könnte es also doch zu einem Urteil bei Sportwetten Rückforderungen kommen! Im Anbetracht des positiven Hinweisbeschlusses vom März 2024 ist davon auszugehen, dass auch diese Entscheidung positiv ausfallen wird. Denn es wäre mehr als überraschend und auch sehr ungewöhnlich, wenn der BGH seiner Linie nicht treu bleibt.
Zuvor gab es am BGH einiges Hin und Her: nach dem positiven Hinweisbeschluss vom März 2024 ist es im Verfahren gegen Betano nicht zu einem Urteil des BGH gekommen, weil Betano die Revision im letzten Moment zurückgezogen hat. Im Anbetracht der Deutlichkeit des Hinweisbeschlusses bedarf es eines Urteils eigentlich nicht - denn von Hinweisbeschlüssen geht die gleiche Signalwirkung aus wie von Urteilen. Die Chancen für Kläger könnten vor Gericht also schon jetzt kaum besser sein! Das nun zu erwartende Urteil könnte aber endgültige Klarheit bringen - sofern das Verfahren nicht (wieder) im allerletzten Moment zurückgenommen wird.
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ts