Die Auto-Konzerne, allen voran Daimler und Volkswagen, haben die nächste schmerzhafte Niederlage vor Gericht erlitten. Nachdem im Jahr 2020 zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte den Autobauer zu hohen Schadensersatz-Summen verurteilt haben, folgte nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidungen für alle Zivilgerichte in der EU bindend sind. Für Besitzer betroffener Diesel-Daimler haben sich die Chancen auf hohe Schadensersatzsummen nun erheblich erhöht.
Thermofenster illegal
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob sogenannte „Thermofenster“ illegal seien. Bei Thermofenstern handelt es sich um Abschalteinrichtungen, welche die Abgasreinigung ab einer bestimmten Außentemperatur einstellen – angeblich, um den Motor vor Schäden zu schützen. Jedenfalls verschanzt sich die Automobil-Industrie hinter diesem scheinheiligen Argument, aus welchem die gesamte Missachtung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz klar zur Geltung kommt. Thermofenster sorgen dafür, dass Fahrzeuge die gesetzlichen Emissionswerte auf dem Prüfstand im Labor einhalten, im realen Fahrbetrieb auf der Straße jedoch nicht. Für die Luxemburger Richter war die Sache klar: nach ihrer Ansicht handelt es sich bei Thermofenstern um illegale Abschalteinrichtungen. Für die Eigentümer von mit Thermofenstern ausgestatteten Fahrzeugen bedeutet dies, dass sich ihre Chancen, vor Gericht hohe Entschädigungen zu erzielen, nochmal erhöht haben.
Daimler verhindert Urteil in letzter Minute
Bereits für den 14.12.2020 war ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Thermofenstern erwartet worden. Allerdings hat der Kläger seine Revision im letzten Moment zurückgezogen. In der fragwürdigen Pressemeldung des Daimler-Konzerns hieß es dazu, dass man vom Rückzug der Klage „überrascht“ gewesen sei und sich „nicht verglichen“ habe. Dieses Statement entbehrt allerdings jeglicher Glaubwürdigkeit. Erstens ist es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Kläger nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch drei Instanzen seine Revision kurz vor der höchstrichterlichen Klärung seines Falls zurückziehen sollte, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Zweitens versucht die Automobilindustrie seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals, höchstrichterliche Urteile um jeden Preis zu verhindern. Schon dem VW-Konzern war es fast fünf Jahre lang gelungen, eine Entscheidung des BGH durch teure Vergleiche mit Klägern hinauszuzögern. Bei der Pressemitteilung der Daimler AG könnte es sich auch schlicht um juristische Haarspalterei handeln – wenn es heißt „Daimler“ habe sich nicht verglichen, ist nicht gesagt, dass sich auch Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Daimler AG nicht verglichen haben. Beispielsweise wäre es für die Mercedes-Benz AG rechtlich ohne weiteres möglich, Klägern hohe Geldbeträge für die Rücknahme ihrer Revision anzubieten. Die Daimler AG könnte dann wahrheitsgemäß behaupten, sich nicht verglichen zu haben.
Es liegt entsprechend der Verdacht nahe, dass die Daimler AG sich auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht juristischer Winkelzüge bedient, um einer flächendeckenden Haftung zu entgehen.
Kunden können mit hohem Schadensersatz rechnen
Geschädigte Kunden sollten sich von den Verschleierungs- und Verzögerungstaktiken, genauso wie von der lauten PR des Daimler-Konzerns nicht beeindrucken lassen und sich bezüglich ihrer Rechte juristisch beraten lassen. Die Rechtsprechung der nationalen und europäischen Gerichte geht klar zugunsten der Verbraucher und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland ein höchstrichterliches Urteil die Sach- und Rechtslage abschließend klärt. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung berät Staudt Rechtsanwälte zu den rechtlichen Möglichkeiten.
ts