Wohnmobil Dieselskandal: Vertrauliche Dokumente beweisen Betrug

Veröffentlicht am 
24.3.2022
Wohnmobil

Wohnmobil Dieselskandal: Vertrauliche Dokumente beweisen Betrug

Vertrauliche Unterlagen aus dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Bundesverkehrsministerium (BMVI) belasten Fiat im Wohnmobil Dieselskandal schwer. Denn diese Dokumente beweisen, dass Fiat in zahlreichen Diesel-Motoren illegale Abschalteinrichtungen verwendet hat. Sie geben auch detailliert Aufschluss darüber, wie die Abschalteinrichtungen funktionieren. Vor Gericht sind sie im Rahmen der Wohnmobil Dieselskandal Klagen von entscheidender Bedeutung. Ihr Inhalt bringt aber nicht nur Fiat in Erklärungsnot, sondern auch deutsche Behörden und Politiker. Es ist nämlich zu befürchten, dass Lobby-Interessen wirksame Maßnahmen gegen Fiat verhindert haben - zulasten der Verbraucher, deren Wohnmobilen nun Rückrufe und Nachrüstungen bevorstehen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie zum Inhalt der vertraulichen Unterlagen und beraten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung zu Ihrer Betroffenheit und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

  1. Beweise im Wohnmobil Dieselskandal
  2. Vertrauliche Dokumente aus dem KBA und BMVI
  3. Schreiben von Knaus Tabbert an Andreas Scheuer
  4. Einschätzung von Rechtsanwalt Jannis Staudt

Beweise im Wohnmobil Dieselskandal

Zahlreiche Indizien und Beweise belasten Fiat im Wohnmobil Dieselskandal schwer. Die Vorgänge in den USA, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt und die Äußerungen des Kraftfahrt-Bundesamts lassen darauf schließen, dass Fiat seine Ducato Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet und damit hunderttausende Kunden und Zulassungsbehörden getäuscht hat. In bereits tausenden Wohnmobil Dieselskandal Klagen fordern getäuschte Verbraucher deswegen Schadensersatz.

Die vertraulichen Dokumente aus dem KBA und BMVI sind ein weiteres, schwerwiegendes Beweisstück. Darin informiert das KBA das BMVI über eigene Abgasmessungen an Fiat Fahrzeugen – und dass die gesetzlichen Abgaswerte um fast das 20-fache überschritten werden. Das KBA führte diese erhöhten Werte eindeutig auf vorsätzliche, illegale Abgasmanipulationen zurück. Die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen des BMVI und der EU Kommission sind bislang erfolglos geblieben: nach Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien im Jahr 2017, stagniert die behördlich-politische Aufarbeitung des Wohnmobil Dieselskandals.

Im Folgenden geben wir die wichtigsten Punkte aus dem Schriftverkehr wieder.

Vertrauliche Dokumente aus dem KBA und BMVI

Schreiben des KBA an das BMVI vom 12.05.2016

In einem Schreiben vom Mai 2016 mit dem Betreff "Unzulässige Abschalteinrichtungen" teilt das KBA dem BMVI mit, dass es Kenntnis von zwei illegalen Abschalteinrichtungen in Fiat Fahrzeugen habe. Konkret nennt das Schreiben eine Zeitschaltung und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators.

Zur Zeitschaltung schreibt das KBA:

"Nach einer definierten Zeit (größer 22 Minuten) bzw. nach einer definierten Anzahl von Zyklen [wird] die AGR-Rate auf nahezu Null zurückgefahren."

Beim System der Abgasrückführung ("AGR") werden Abgase teilweise erneut verbrannt, was letztlich den Stickoxidausstoß senkt. Arbeitet die Abgasrückführung dauerhaft, ist der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs im gesetzlichen Rahmen der Euro 5 oder Euro 6 Norm. Allerdings ist die Zeitschaltung so programmiert, dass die Abgasrückführung lediglich für die Dauer des Tests im Labor aktiv ist. Die Software erkennt, ob sich ein Fahrzeug im Labor befindet und schaltet nach 22 Minuten – also genau nach Ende des Tests – die Abgasrückführung aus. So entspricht das Fahrzeug nur im Labor den gesetzlichen Abgasgrenzwerten, während die Emissionen im Straßenverkehr ungebremst sind.

Zum NOx-Speicherkatalysator stellte das KBA fest:

"Die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators wird nach einer bestimmten Anzahl von Zyklen bzw. nach einem verstrichenen Zeitraum oder einer Fahrstrecke nicht mehr durchgeführt."

Beim NOx-Speicherkatalysator handelt es sich um eine Vorrichtung, die Stickoxide absorbiert und dadurch den Stickoxidausstoß reduziert. Damit der NOx-Speicherkatalysator so funktioniert wie er soll, muss regelmäßig eine chemische Regeneration erfolgen, in welchem der Motor in einen sauerstoffarmen Verbrennungsbetrieb wechselt. Und diese Regeneration ist nur in den ersten Kilometern aktiviert. Anschließend wird sie wieder auf Null runtergefahren und der Schadstoffausstoß ist wieder umgebremst.

Das KBA lässt auch keinen Zweifel daran, wie es diese Ergebnisse interpretiert. Im Schreiben heißt es hierzu:

"Solche Maßnahmen würden nach Auffassung des KBA unerlaubte Abschalteinrichtungen nach Verordnung (EG) 715/2007 darstellen. Eine solche Motorsteuerung wäre nicht über die möglichen Ausnahmen des Artikels 5 Absatz 2 begründbar. Insgesamt scheint hiermit ein hinreichender Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung erbracht".
Schreiben des BMVI an die Europäische Kommission vom 31.08.2016

In der Folge unterrichtete per Schreiben vom August2016 das BMVI die EU Kommission von den Messungen und Erkenntnissen des KBA. Dem vorausgegangen war ein Schreiben des BMVI an das italienischeVerkehrsministerium, worin die italienische Behörde aufgefordert wurde, "die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die hergestellten Fahrzeuge wieder mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden." Das italienische Verkehrsministerium teilte allerdings mit, dass es "die Auffassung Deutschlands nicht teile und keine Veranlassung sehe, geeigneteMaßnahmen zu ergreifen."

Vor diesem Hintergrund bittet das BMVI die Europäische Kommission "geeignete Konsultationen mit der italienischen Behörde durchzuführen, um eine Lösung herbeizuführen." Als Folge dieses Schreibens hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet. Bislang (Stand: Juli 2022) hat es allerdings noch keine Maßnahmen gegeben. Es ist zu befürchten, dass politische und wirtschaftliche Interessen die Vorgänge blockieren.

Schreiben von Knaus Tabbert an Andreas Scheuer vom 25.05.2016

Nach Bekanntwerden der Vorgänge im KBA und BMVI, ist die Geschäftsführung von Knaus Tabbert an den damaligen CSU Generalsekretär und späteren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer herangetreten. In einem Schreiben mit dem Betreff "Genehmigung von Reisemobilen auf Basis von Fahrzeugen der Firma Fiat Modell Ducato durch das KBA" wurde darauf hingewiesen, dass die Gefahr einer Betriebsuntersagung für den Fiat Ducato durch das KBA sehr geschäftsschädigend sein könnte. Das Unternehmen benötigte "zwingend bis Mitte Juli die KBA-Genehmigung für die neuen Euro 6 Fahrzeuge." Das Schreiben endet mit den Worten:

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die verantwortlichen Stellen konkret auf die erhebliche Gefahr hinweisen würden, in der sich die Knaus Tabbert GmbH […] aufgrund der aktuellen Geschehnisse befindet.

Der Geschäftssitz von Knaus Tabbert liegt im benachbarten Wahlkreis von Andreas Scheuer.

Dass das Schreiben seine Wirkung nicht verfehlt hat, bestätigt ein weiteres Schreiben vom 14.06.2016 aus dem BMVI an Andreas Scheuer. Darin kündigt Staatssekretär Andreas Odenwald an, dass das KBA "die Typgenehmigung für den Hersteller des Aufbaus dennoch erteilt, damit die deutschen Hersteller […] keine Nachteile haben." Es schließt mit den Worten: 

Die Verweigerungshaltung von Fiat [die Abschalteinrichtungen offenzulegen] halte ich aber weiterhin für bedenklich.

Einschätzung von Rechtsanwalt Jannis Staudt

Für Rechtsanwalt Jannis Staudt sind diese Dokumente ein Wendepunkt im Wohnmobil Dieselskandal: "Diese Vorgänge zeigen deutlich, dass die Vorwürfe gegen Fiat Hand und Fuß haben und sogar Bundesbehörden wie das KBA und BMVI davon ausgehen, dass bei Fiat vorsätzlich geschummelt wurde. Von einem Verdacht kann hier nicht länger die Rede sein. Fiat wird die größte Mühen haben die Gerichte vom Gegenteil zu überzeugen."

ts

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