Das Thema Rückforderung betrifft eigentlich ausschließlich das Spielen oder Tippen im Netz - schließlich war nach § 4 des Glücksspielstaatsvertrages nur online zocken nicht erlaubt. Spielhallen, Casinos und Wettbüros sind sogenannte terrestrische Anbieter und waren daher nicht vom online Verbot des Glücksspielstaatsvertrages erfasst. Sie waren in der Regel wohl legal. In der Regel wird hier also nichts zu machen sein.
Es gilt aber folgende Ausnahme: Eine Rückerstattung der Spielverluste ist möglich, wenn man das Geld bar im Wettbüro eingezahlt, aber dann auf dem Handy getippt hat. Bar bezahlen und online tippen war aber nur bei wenigen Anbietern möglich (z.B. Tipico). Bei Poker, Spielautomaten, Slots und Co. dürfte eine Rückforderung gänzlich ausgeschlossen sein.
ts