Viele vom Fiat Ducato Wohnmobil Dieselskandal betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, gegen wen sich eine Klage eigentlich richtet: gegen Fiat? Gegen Stellantis? Und richtet sie sich auch gegen die Reisemobil Hersteller und Händler? Das suggeriert jedenfalls die Werbung zahlreicher Kanzleien. Insbesondere zu den Händlern haben viele Womo Fahrer, teilweise seit vielen Jahren, gute Beziehungen - und deswegen sehen sie von jeglichen rechtlichen Schritten im Fiat Ducato Dieselskandal ab. In diesem Artikel erfahren Sie, gegen wen sich die Klage richtet.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, das KBA und die US-Behörden werfen Fiat und Mitarbeitern von Fiat vor, illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen verbaut und damit Zulassungsbehörden und Kunden getäuscht zu haben. Eine Klage im Wohnmobil Dieselskandal richtet sich entsprechend in erster Linie gegen Fiat, bzw. die F.C.A. Italy S.p.A. (Società per Azioni, Aktiengesellschaft nach italienischem Recht). Die Fiat Holding Gesellschaft Stellantis N.V., zu der auch Fahrzeughersteller wie Peugeot und Citroën gehören, stellt selbst keine Fahrzeuge her. Entsprechend kann Stellantis gar nicht Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgerüstet haben. Zahlreiche Kanzleien, darunter auch einige große Namen, haben in der ersten Klagewelle folglich das falsche Unternehmen verklagt. Den Preis dafür haben die Mandanten gezahlt, deren Klagen abgewiesen wurden.
Genauso wenig sind die Motorenhersteller FPT Industrial und Iveco die Adressaten der Klage, weil diese Unternehmen lediglich die Hardware, also die Motorblöcke geliefert haben. Für den Einbau der Motorsteuerungssoftware und die damit einhergehende Täuschung von Behörden und Verbraucherinnen und Verbrauchern, war ausschließlich Fiat verantwortlich.
Die Internet-Werbung zahlreicher Rechtsanwaltskanzleien suggeriert, dass im Rahmen der Fiat Ducato Diesel Klage "sensationelle Erfolge" gegen Reisemobil Hersteller wie Hymer, Pössl, Weinsberg, Adria, Sunlight, Bürstner, Carthago und viele weitere erzielt wurden. Hierbei handelt es sich um irreführende Werbung. Ein Vorgehen gegen die Reisemobil Hersteller ist aus juristischer Sicht nämlich nur dann aussichtsreich, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese von den illegalen Abgasmanipulationen in den Fahrzeugen wussten. Dies dürfte in der Regel aber nicht der Fall gewesen sein. Die Reisemobil Hersteller hatten weder die Pflicht, noch die Möglichkeit den Motor auf illegale Abschalteinrichtungen zu überprüfen. Vielmehr mussten sie darauf vertrauen, dass die ihnen gelieferten Fahrzeuge den Angaben entsprechen. Sie sind von den Abgasmanipulationen vielmehr genauso Getäuschte wie die zahlreichen Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Klage gegen die Reisemobil Hersteller ist daher
Das Gleiche gilt für die Händler: auch sie sind nicht für die Abgasmanipulationen verantwortlich und mussten auf die Angaben von Fiat vertrauen. Entsprechend konnten sie in der Regel die Kundinnen und Kunden auch nicht über irgendwelche Manipulationen aufklären (jedenfalls bis Sommer 2021). Letztlich sind auch sie Geschädigte im Fiat Ducato Wohnmobil Dieselskandal.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren bei Neufahrzeugen und 1 Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen, könnten Kundinnen und Kunden vom Händler die Nacherfüllung, also die Beseitigung der Abschalteinrichtung oder die Lieferung eines neuen Wohnmobils verlangen. Während eine Beseitigung für den Händler technisch unmöglich ist, würde die Nachlieferung hunderter, wenn nicht tausender baugleicher Wohnmobile nicht nur aus praktischen, sondern auch aus finanziellen Gründen für viele Händler den Ruin bedeuten. Schon im Rahmen des Volkswagen Dieselskandals mussten zahlreiche Händler Insolvenz anmelden, obwohl sie keinerlei Schuld für die Abgasmanipulationen traf.
In Einzelfällen kann es aber durchaus geboten sein, die Klage auch gegen den Händler zu richten. Hierzu beraten wir Sie gerne in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Eine Klage im Fiat Ducato Wohnmobil Dieselskandal richtet sich in erster Linie gegen Fiat selbst. Ob auch gegen den Händler vorgegangen wird, ist eine Entscheidung, die letztlich der Mandant treffen muss - eine solche Klage gegen den Händler erhöht allerdings nicht die Erfolgsaussichten oder die Höhe des Schadensersatzes. In der Regel reicht es daher aus, die Klage gegen Fiat direkt zu richten. Die allermeisten unserer Mandanten sehen von einer Klage gegen die Händler ab und fordern nur von Fiat Schadensersatz.
ts