Daimler steckt tief im Diesel-Skandal. Bereits im Jahr 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zehntausende Rückrufe wegen illegaler Abgasmanipulation angeordnet. Nach Einschätzungen des Handelsblatts sollen mehr als 600.000 Fahrzeuge nahezu aller Mercedes-Benz-Modellreihen betroffen sein. Daimler wehrt sich bislang erfolglos gegen die Rückrufe. Das Urteil der Behörden lautet: Die Abgaswerte vieler Mercedes-Benz-Fahrzeuge sind illegal manipuliert. Viele tausend getäuschte Kunden gehen deshalb gerichtlich gegen Daimler vor und bekommen regelmäßig hohe Summen an Schadensersatz für ihre manipulierten Daimler-Fahrzeuge zugesprochen.
Wir informieren Sie zu den Hintergründen des Diesel-Skandals bei Mercedes-Benz, beantworten im persönlichen Gespräch Ihre Fragen und beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Unsere Erstberatung ist kostenlos und Sie gehen keinerlei Verpflichtung damit ein.
Nach Volkswagen ist mit Daimler der nächste deutsche Automobilkonzern in den Sog des Diesel-Skandals geraten. In mehr als 600.000 Fahrzeugen soll das Unternehmen illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation eingesetzt und seine Kunden damit getäuscht haben. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge nahezu aller Modellreihen von A- bis S-Klasse. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat deshalb bereits hunderttausende Mercedes-Fahrzeuge zurückgerufen. Die Manipulationen ziehen eine Welle von Schadensersatzklagen getäuschter Verbraucher nach sich. Die Zahl der Klagen steigt täglich stärker an. Betroffene können vor Gericht hohe Schadensersatz-Summen erhalten. Für Rechtsschutzversicherte kostet ein solches Verfahren lediglich die Höhe der Selbstbeteiligung und ist mit keinerlei Aufwand verbunden. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über weitere Hintergründe und den konkreten Ablauf des Verfahrens. Unsere Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie von Daimler bzw. Mercedes-Benz oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Rückrufschreiben für Ihren Diesel-Mercedes erhalten haben, dann ist Ihr Fahrzeug höchstwahrscheinlich von den illegalen Abgas-Manipulationen betroffen. Auch die Aufforderung zu einer "freiwilligen Kundendienstmaßnahme" ist ein starkes Indiz für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen. Allerdings kann Ihr Fahrzeug auch betroffen sein, wenn Sie noch kein Schreiben erhalten haben. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung klären wir gerne die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie ein Rückrufschreiben erhalten haben, sind Sie rechtlich grundsätzlich dazu verpflichtet, das angebotene Software-Update bei Ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen. Wird das Update nicht durchgeführt, droht die zuständige Zulassungsbehörde die Stilllegung Ihres Fahrzeugs an (sogenannte "Betriebsuntersagung").
Auch durch sogenannte "freiwillige Servicemaßnahmen" sollen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entfernt werden. Wenn Sie ein Schreiben von Daimler oder dem Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung für eine "freiwillige Maßnahme" erhalten haben, müssen Sie das Update jedoch nicht durchführen lassen. Vorsicht: Software-Updates können erwiesenermaßen schwere, negative Folgen für das Fahrzeug haben. Experten und Kunden berichten unter anderem von gesteigertem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, geringerer Leistung, dem Verrußen des Dieselpartikelfilters und geringerer Lebensdauer der betroffenen Motoren. Die Hersteller übernehmen keine Garantie für die Folgen des Updates. Vor diesem Hintergrund raten wir entschieden von der Durchführung des freiwilligen Software-Updates ab.
Wenn Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, können Sie Schadensersatz verlangen. Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. In diesem Fall können Sie, je nach Laufleistung Ihres Fahrzeugs, einen großen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, können Sie circa 20% des Kaufpreises als einmalige Schadensersatzzahlung fordern.
Beide Arten des Schadensersatzes können Sie nur über den Klageweg erhalten. Daimler und Mercedes-Benz entschädigen getäuschte Kunden nicht freiwillig. Auch eine sogenannte "Musterfeststellungsklage" gibt es nur für die Modelle GLC und GLK - das Musterfeststellungsverfahren kann zudem mehrere Jahre dauern. Am Ende der Musterfeststellungsklage kann die Daimler AG auch durch ein Urteil nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Diesen müssen betroffene Kunden im Nachgang individuell durchsetzen. Ein Vergleich mit getäuschten Mercedes-Käufern ist (anders als im Fall der Volkswagen AG) nicht zu erwarten.
Wenn Sie uns nach der kostenlosen Erstberatung mandatieren, treten wir im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich an Ihre Rechtsschutzversicherung heran und klären die Deckung sämtlicher Verfahrenskosten. Sollte die Versicherung die Kostendeckung wider Erwarten ablehnen, bestimmen Sie darüber, ob und wie es weitergeht - Kosten entstehen Ihnen dadurch jedenfalls nicht.
Anschließend beginnen wir zunächst mit der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte keine Einigung mit dem Hersteller zustande kommen, reichen wir im nächsten Schritt Ihre Klage ein. Sofern ein Gerichtstermin stattfindet, müssen Sie daran in der Regel nicht teilnehmen. Wir vertreten Sie vor Gericht und berichten Ihnen anschließend von der Verhandlung. In der Regel ergeht ca. 4 Wochen nach dem Verhandlungstermin ein Urteil.
Sie sind in jeden Schritt eingebunden und können alle Schreiben und Klagen, die wir einreichen, vorab prüfen und freigeben. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle Zwischenschritte auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die Dauer des Verfahrens beträgt - abhängig vom zuständigen Gericht - zwischen 6 und 12 Monate.
Unsere gesamte Erstberatung ist vollkommen kostenlos. Wenn Sie sich dafür entscheiden, gerichtlich gegen Daimler vorzugehen, müssen Sie höchstens die einmalige Selbstbeteiligung tragen, die Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben (in der Regel 150 EUR). Oft fällt keine Selbstbeteiligung an.
Grundsätzlich: Ja. In Sonderfällen vertreten wir auch Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind. Ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt, klären wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder die Versicherung die Kostendeckung verweigert, sprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich mit Ihnen über andere Finanzierungsmöglichkeiten. Für Sie entstehen in keinem Fall Kosten.
Wir verlangen keine Provision im Erfolgsfall. Im Unterschied zu anderen Anbietern rechnen wir lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und überlassen Ihnen den gesamten Schadensersatz, den Sie im Erfolgsfall erhalten.
Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der gewählten Art der Rückerstattung ab. Wenn Sie den Kaufpreis nebst Zinsen zurückverlangen (und im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben), müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Wenn Sie Schadensersatz für den Minderwert Ihres Fahrzeugs verlangen, ist der Betrag der Rückerstattung vom konkreten Fahrzeugmodell und dessen Wertentwicklung abhängig. Deutsche Gerichte haben im Diesel-Skandal bereits Minderwert-Entschädigungen von bis zu 30% des ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen. Um die Verschleppung des Verfahrens zu verhindern und einen Rechtsstreit schnellstmöglich zu beenden, kann auch der Abschluss eines Vergleichs mit dem Hersteller sinnvoll sein. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erklären wir Ihnen gerne, ob ein Vergleichsangebot in Ihrem konkreten Fall vom Hersteller zu erwarten ist.
Ja. Alle Finanzierungskosten wie Zinsen, Restschuldversicherungen und andere Bank-Gebühren werden Ihnen im Rahmen des Schadensersatzes zurückerstattet, wenn Sie Ihr Fahrzeug durch ein Darlehen finanziert haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Ihnen diese Kosten vollständig ersetzt werden.
Das hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie Kenntnis von den Manipulationen erlangt haben oder die Öffentlichkeit von den Manipulationen Kenntnis erlangen konnte oder musste. Zur Verjährung Ihrer Ansprüche beraten wir Sie gerne individuell.
Nein. Sie haben lediglich einmal den Aufwand uns alle erforderlichen Daten zukommen zu lassen. Wir übernehmen den Rest. Sie werden über alle Zwischenschritte informiert und können sich jederzeit mit Rückfragen an uns wenden.
Ja, auch die Rückabwicklung von finanzierten Kaufverträgen ist möglich. Auch bei gebrauchten Fahrzeugen steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Beides hat der Bundesgerichtshof mehrfach verbraucherfreundlich entschieden.
Ja, in diesem Fall steht Ihnen Schadensersatz für den Minderwert zu, den Ihr Fahrzeug wegen der Manipulation hatte.
Die Klage richtet sich gegen die Daimler AG als Herstellerin der manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeuge.
Nein. Eine sogenannte "Musterfeststellungsklage" gibt es nur für die Mercedes-Modelle GLC und GLK - das Musterfeststellungsverfahren kann zudem mehrere Jahre dauern. Am Ende der Musterfeststellungsklage kann die Daimler AG auch durch ein Urteil nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Diesen müssen betroffene Kunden im Nachgang individuell durchsetzen. Ein Vergleich mit getäuschten Mercedes-Käufern ist (anders als im Fall der Volkswagen AG) nicht zu erwarten.
Die sogenannte "Individualklage" ist und bleibt daher der effektivste und schnellste Weg, Schadensersatz für Ihr manipuliertes Mercedes-Benz-Fahrzeug zu erhalten.